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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Leipzig e.V. findest du hier .

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Der Signalmann in der DLRG

Einsatztaucher werden in Gewässern eingesetzt in denen häufig eine besondere Gefährdung durch schlechte Sicht, Strömungen, Verunreinigungen im Wasser und weitere Gefahren gegeben ist.

Um ihn vor diesen Gefährdungen zu schützen, gibt die Berufsgenossenschaft vor, dass jeder Taucher im Wasser durch eine Leine, die ihm zur Sicherung und Führung dient, mit einem festen Punkt an Land verbunden sein muss.

Während sich an der einen Seite der Leine der Taucher befindet, ist das andere Ende der Aufgabenbereich des Signalmannes.

Der Signalmann ist Auge des Tauchers über Wasser, er unterstützt und führt ihn.

Im Vorfeld des Tauchganges überprüft er gemeinsam mit dem Taucher dessen Ausrüstung auf Vollständigkeit und Funktion.

Während des Tauchganges führt er den Taucher an seinen Einsatzort oder führt ihn durch sein Suchgebiet, sichert den Taucher gegen Gefahren und kommuniziert mit ihm über seine Leine.

Nach dem Tauchgang überprüft er, ob es dem Taucher gut geht und hilft ihm seine Einsatzbereitschaft wieder herzustellen.

Um diese Aufgaben wahr zunehmen zu können, erhält der Signalmann eine theoretische Ausbildung, die der des Einsatztauchers ähnelt, mit Wissen im medizinischen, gerätetechnischen und einsatztaktischen Bereichen.

Im Anschluss geht es dann an die praktische Ausbildung zusammen mit den Einsatztauchern.

Eigene Taucherfahrungen, die der Signalmann mitbringt, erleichtern ihm den Einstieg, aber auch ohne diese Erfahrungen bekommt der Signalmann das praktische Wissen durch eine Reihe von Übungen mit den Einsatztauchern vermittelt.

Da der Signalmann bereits ein ausgebildeter Rettungsschwimmer ist, fällt ihm auch die Durchführung von Rettungsübungen mit verunfallten Tauchern nicht schwer.

Nach der Ausbildung, die sich sporadisch über ca. ein halbes Jahr hinzieht, legt er eine Prüfung ab und kann dann als Signalmann eingesetzt werden.

Um seine Berechtigung als Signalmann eingesetzt  zu werden zu erhalten, muss er regelmäßig an Übungen mit den Einsatztauchern teilnehmen.

Signalmann

Führen eines Einsatztauchers unter Wasser und unterstützen bei dessen Tätigkeiten

Zielgruppe
Helfer die als Unterstützungspersonal für Taucheinsätze ausgebildet werden sollen

Inhalte

  • biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen und Vorschriften
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen und Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 0 Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002 (konkretes Alter in der PO nicht beziffert).)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) (nicht älter als 2 Jahre) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321) (nicht älter als 2 Jahre)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • theoretische Prüfung

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Taucherdienst

Dokumente

Bootsführerschein A (Binnengewässer)

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein A

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Knotenkunde
  • Umgang mit PSAgE

Dokumente

Bootsführerschein B (See)

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein B

Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Umgang mit PSAgE
  • Knotenkunde

Dokumente

Bootsführerschein A/B

Abzeichen

DLRG-Bootsführerschein A/B

Erwirbt der Bewerber die Qualifikationen DLRG-Bootsführer A (511) und DLRG-Bootsführer B (512) wird ihm die Lizenz DLRG Bootsführer A/B (513) erteilt.

Inhalte

  • Erwirbt der Bewerber die Qualifikationen DLRG-Bootsführer A (511) und DLRG-Bootsführer B (512) wird ihm die Lizenz DLRG-Bootsführer A/B erteilt.

Voraussetzungen

  • Ausbildung: DLRG Bootsführerschein A (511)
  • Ausbildung: DLRG Bootsführerschein B (512)

Dokumente

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