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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Leipzig e.V. findest du hier .
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Jede Schwimmerin / jeder Schwimmer mit schwimmerischer Erfahrung insbesondere:
Du kannst sicher und in mehreren Schwimmstilen schwimmen, besitzt idealerweise bereits das Deutsche Schwimmabzeichen und möchtest Deine Fähigkeiten auf dem Gebiet der Selbst- und Fremdrettung erweitern? Dann werde Rettungsschwimmer!
Mit dem hier angebotenen Kurs kannst Du Deine Fähigkeiten in der Selbst- und Fremdrettung erneuern und erweitern. Die Fähigkeit des Rettungsschwimmens hilft Dir, nicht nur Dich selber, sondern auch andere Personen in kritischen oder gefährlichen Situationen vor Schaden zu bewahren oder gar das Leben zu retten. Deine Fertigkeiten als Rettungsschwimmer oder Rettungsschwimmerin können in Notfällen den entscheidenden Unterschied ausmachen! Daher: Melde Dich an und werde mit der DLRG Leipzig Rettungsschwimmerin oder Rettungsschwimmer!
Ziel ist der Erwerb oder die Wiederholung (Erwerb oder Wiederholung älter als 5 Jahre) des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber (152) oder Gold (153).
Praxis (5 x mittwochs 28.10-25.11 jeweils 20:00 - 21:45Uhr; 1 x Samstag 05.12. Sprunghalle der DHFK)
Theorie:
Das Lernen der Theorie erfolgt in Eigenregie durch die Teilnehmenden kursbegleitend mittels ILIAS Software. Die erfolgreiche Durcharbeitung der Lerneinheiten ist am 05.12. vorzulegen.
Präsenz:
Wichtige Informationen zur erfolgreichen Teilnahme:
Bitte beachten, dass wir ausschließlich ehrenamtlich tätig sind und Buchungsbestätigungen sowie E-Mails mit Informationen gebündelt ca. 2 Wochen vor Kursbeginn versendet und bearbeitet werden.
Allgemeine Regelungen zu Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen:
Stornierungen können ausschließlich schriftlich per E-Mail oder über die Onlineverwaltung vorgenommen werden. Es fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 € an. Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale und ggf. bereits getroffene Auslagen). Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Die weiteren Gebühren für einen Rücktritt ergeben sich aus dessen Zeitpunkt (siehe Gebührenordnung).
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